BVerwG: 17 Flüge weniger in Randnachtstunden denkbar
<2012-03-14>
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis, dass Planfeststellungsbeschluss mit durchschnittlich 150 Flügen in beiden Randnachtstunden im Durchschnitt eines Jahres rechtlich zu beanstanden sei...
"Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis, dass Planfeststellungsbeschluss mit durchschnittlich 150 Flügen in beiden Randnachtstunden im Durchschnitt eines Jahres rechtlich zu beanstanden sei" fasst RA Möller-Meinecke die rechtlichen Hinweise des Senatsvorsitzenden Rüdiger Rubel zusammen. Der Senat fordert zum Schutz der Nachtruhe ein nur maßvolles Ab- und Anschwellen des Flugverkehrs und Fluglärms zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr.
Um die "Nacht nicht zum Tag zu machen" seien effektive Schutzmaßnahmen nötig. Dabei müsse eine Zusammenballung etwa in der Morgenstunde oder über Landeanflugzonen verhindert werden. Auch könne die Zahl der 150 Flüge etwa um die gestrichenen 17 Kernnachtflügen nach der Sicht des Senates reduziert werden. Es müsse auch vermieden werden, dass morgens in den ersten 30 Minuten eine hohe Belastung der Nachtruhe "wie am Tag" stattfinde. Bei hoher Tagesbelastung bedürften die Randnachtstunden zudem eines besonderen Laermschutzes.
Fluglärm mindert Wohnwert am Lerchesberg
<2011-11-04>
Auf 20 Mio. € schätzen Makler den Wertverlust der Wohngrundstücke durch Fluglärm am Frankfurter Lerchesberg. Im Vortrag vom 4. November entwirft RA Möller-Meinecke eine Abwehrstrategie. Mehr»
Neue Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung
Zusammenfassung einer Tagung des Rhein-Main-Institutes von Prof. Dr. Martin Kaltenbach
Von: @RA Matthias Möller-Meinecke <2004-04-20>
Nächtlicher Verkehrslärm oberhalb der Schwelle der Verkehrslärmschutzverordnung steigert Risiko einer Erkrankung an Bluthochdruck um 60 %. Mehr»
Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung
<2012-03-10>
Der Verein STOP-Fluglärm lädt am Freitag, den 16. März 2012, um 19:00 Uhr in das Hotel Holiday Inn (Mailänder Str. 1/ Darmstädter Landstraße, 60598 Frankfurt) zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit Berichten zur Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts am 13./14. März 2012 in Leipzig über die Genehmigung des Frankfurter Flughafenausbaues ein. Mehr»
Nachtflüge am Flughafen Leipzig/Halle
<2008-08-07>
Allgemeine Fracht darf dann nachts mittransportiert werden, wenn Expressfracht in einer Bilanz aller nächtlichen Flugbewegungen den Kern des Luftfrachtzentrums bildet Mehr»
Flughafen Münster/Osnabrück: Nachtflugregelung hat Abwägungsmängel
Erfolg der Anwohner - Obergerichte folgen der Schönefeld-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Von: @Matthias M. Möller-Meinecke <2006-07-13>
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Planfeststellungsbehörde verpflichtet, beim Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück über die Zumutbarkeit des Nachtflugverkehrs (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auf der neu gestalteten Start- und Landebahn erneut zu entscheiden. Mehr»
Oberverwaltungsgericht stoppt Nachtflugverkehr
<2015-12-03>
Das OVG Münster hat die in 2014 erteilte erstmalige Genehmigung von Nachtflügen für den Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt. Lärmschutzinteressen sind auch unter der Schwelle der Unzumutbarkeit erheblich. Mehr»
Besser kein Gesetz als ein fauler Kompromiß
Kommentar von Matthias Möller-Meinecke zur Novelle des Fluglärmgesetzes
Von: @Matthias Möller-Meinecke <2005-05-25>
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesumweltminister vorgelegte Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Die Novelle bleibt um Längen hinter den Vorgaben der Umweltmediziner zum notwendigen Lärmschutz zurück. Mehr»
Nachtflüge: differenzierte Bedarfsnachweise
<2008-10-26>
Flugbetrieb in der Nachtkernzeit (0:00 bis 5:00 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus. In der Nachtrandzeit darf nur geflogen werden, wenn ein Verkehrsbedarf nicht innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Mehr»
BVerwG: Keine Flüge in "Kernnacht"
<2012-03-14>
Das Bundesverwaltungsgericht fordert für die Kernnacht von Mitternacht bis 5 Uhr neben einem luftverkehrswirtschaftlichen Bedarf als zweite Voraussetzung "eine besondere Rücksichtnahme auf die Nachtruhe". Mehr»