Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss bekräftigt, dass passiver Schallschutz »rechtzeitig« wirksam werden muss. Dieses Erfordernis hat das Gericht »durch die Regelung des Fluglärm Schutzgesetzes in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise als erfüllt angesehen: Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 Fluglärmgesetz »soll« die Festsetzung des Lärmschutzbereiches, die durch Rechtsverordnung der Landesregierung erfolgt (§ 4 Abs. 2 S. 1 Fluglärmgesetz) vorgenommen werden, sobald die Genehmigung, die Planfeststellung oder die Plangenehmigung für die Anlegung oder Erweiterung des Flugplatzes erteilt ist. Für den Regelfall, der keine atypischen Besonderheiten aufweist, besteht daher die Verpflichtung, die Lärmschutzbereiche alsbald nach Erlass der genannten Zulassungsentscheidung festzusetzen. Aus der Festlegung der entsprechenden Lärmschutzbereiche ergeben sich dann nach Maßgabe der §§ 8 und 9 Fluglärmgesetz Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz bzw. Entschädigungsansprüche.
Für den Fall, dass die rechtzeitige Festsetzung des Lärmschutzbereiches unterbleibt oder das ausgewiesene Gebiet zu klein ist, können die potenziell Begünstigten auf Erlass oder Erweiterung des Schutzbereichs Verordnung klagen. Damit hat der Gesetzgeber ausreichend dafür Sorge getragen, dass Grundeigentümer, die durch Fluglärm in unzumutbarer Weise betroffen werden, im Regelfall spätestens mit der Inbetriebnahme des Flugplatzes oder seine Erweiterung Erstattung ihrer Aufwendungen für den baulichen Schallschutz beanspruchen können, wenn auch diesbezüglich noch das Verfahren nach § 10 Fluglärmgesetz durchzuführen ist.« (BVerwG Beschluss vom 24. Juli 2014, Az. 4 B 37.13)
Zu Lasten der Anwohner des Verkehrsflughafens Frankfurt Main wurde gegen diesen Grundsatz verstoßen. Denn der ausgebaute Flughafen wurde am 20. Oktober 2011 in Betrieb genommen, obwohl durch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt den am stärksten durch Fluglärm Betroffenen noch keine neuen Schallschutzfenster zugestanden worden waren. Nach unserer Rechtsauffassung steht diesen Betroffenen für die Zeit bis zur Anerkennung ihres Schutzanspruches zuzüglich einer angemessenen Zeit zum Einbau der Fenster ein Anspruch gegen die Fraport AG auf Geldersatz für die lärmbedingte Beeinträchtigung der Gebäudenutzungen zu.
Kaufkraftabzug und Lärm
<2012-11-11>
Anforderungen an das interkommunale Abstimmungsgebot und an Emissionskontingente für Lärm bei einem Bebauungsplan Mehr»
Verschärfung des Schutzes gegen Fluglärm
<2013-04-26>
Berliner Anwohner erhalten "zehnmal mehr für Schallschutz ihrer Wohnräume". Statt 89 mal darf der Maximalpegel von 55 db(A) nur einmal in 6 Monaten überschritten werden. Mehr»
Medienspiegel:
Beim Ortstermin des Gerichts fuhren die Züge seltener und langsamer
<2014-07-02>
Nur vier Züge sind am Abend der Besichtigung vorbeigefahren. "Normalerweise sind es doppelt so viele", sagte Anwalt Matthias Möller-Meinecke dem Bayerischen Rundfunk. … Der Anwalt aus Frankfurt führt aktuell vor zehn bundesdeutschen Gerichten Prozesse gegen die Bahn und hat Anlass zu Optimismus: "Ich sage Ihnen exklusiv, dass ich heute ein Urteil des Münchener Landgerichts bekommen habe, wo die Anwohner gewonnen haben," so Möller-Meinecke. "Es ist bundesweit das erste Urteil, das Anwohnern einen Anspruch darauf gibt, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden." Der Prozess zum Fall in Stockstadt wird am 7. Juli vor dem Aschaffenburger Landgericht fortgesetzt. Dann ist die Bahn aufgefordert, die genaue Anzahl der Züge offenzulegen. Mehr»
Oberverwaltungsgericht stoppt Nachtflugverkehr
<2015-12-03>
Das OVG Münster hat die in 2014 erteilte erstmalige Genehmigung von Nachtflügen für den Flughafen Dortmund für rechtswidrig erklärt. Lärmschutzinteressen sind auch unter der Schwelle der Unzumutbarkeit erheblich. Mehr»
Sperrzeit
<2012-11-04>
Hinreichende Bestimmtheit einer Verordnung Mehr»
Medienspiegel:
Lärm macht kaputt
<2014-07-16>
Die EU schätzt die verkehrslärmbedingten Sozialkosten auf jährlich 40 Milliarden Euro. Im Film kommen Mandanten zu Wort, für die wir gegen den Verkehrslärm klagen und mehr Ruhe und Schadensersatz einfordern. Der Film geht auch der Frage nach, warum die Wirtschaft nicht mehr unternimmt, um den Verkehrslärm zu reduzieren. Mehr»
Besser kein Gesetz als ein fauler Kompromiß
Kommentar von Matthias Möller-Meinecke zur Novelle des Fluglärmgesetzes
Von: @Matthias Möller-Meinecke <2005-05-25>
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesumweltminister vorgelegte Novelle des Fluglärmgesetzes beschlossen. Die Novelle bleibt um Längen hinter den Vorgaben der Umweltmediziner zum notwendigen Lärmschutz zurück. Mehr»
Aktionspläne gegen Lärm - vielfältige Handlungsmöglichkeiten
Vortrag von Rechtsanwalt Möller-Meinecke zu Möglichkeiten durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie
Von: @Matthias Möller-Meinecke <2008-05-06>
Schädliche Auswirkungen durch alle Lärmquellen sollen mit den bis Juli 2008 aufzustellenden Aktionsplänen verhindert werden. Die Phase der Planaufstellung eröffnet den Kommunen und den engagierten Bürgern eine Verständigung über die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten insbesondere des aktiven Schallschutzes. Mehr»