Mit Urteil vom 29. Oktober 2008 verpflichtete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Stadt Augsburg, über Anträge zweier privater Werbeträgerfirmen (Klägerinnen) auf Nutzung von Plakatanschlagtafeln erneut zu entscheiden.
I. Sachverhalt
Gegenstand der Klagen waren Anträge der Werbeträgerfirmen auf Erteilung befristeter Sodernutzungserlaubnisse für die Nutzung der Plakatanschlagtafeln. Die Stadt Augsburg hatte der von ihr gegründeten Augsburg AG in einem Treuhandvertrag die Nutzung an den Rechten für die Vermarktung von Außenwerbeanlagen auf ihren öffentlichen und privaten Flächen übertragen. Die Augsburg AG hatte ihrerseits in einem Konzessions- und Nutzungsvertrag einer dritten Werbeträgerfirma das ausschließliche Recht eingeräumt, die in der Verfügungsgewalt der Stadt Augsburg stehenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze durch Außenwerbung, insbesondere durch Plakatwerbung, zu nutzen. Mit dieser Rechtskonstruktion hatte die Stadt Augsburg die Ablehnung der Anträge der Klägerinnen auf Sondernutzungserlaubnisse begründet.
II. Das Urteil
Der BayVGH erblickt darin einen Verstoß gegen die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes über Sondernutzungen. Die komplexen vertragsrechtlichen Konstruktionen dürfen nach Ansicht des Gerichts nicht den Blick darauf verstellen, dass über einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis nach dem öffentlichem Recht sachbezogen und gemäß den Umständen des konkreten Einzelfalls entschieden werden muss. In die Entscheidung dürften nur straßenbezogene und hiermit verwandte baupflegerische oder städtebauliche Erwägungen einfließen.
Demgegenüber sei vorliegend die Vergabe der Werbenutzungsrechte durch die Augsburg AG pauschal und ohne Prüfung des Einzelfalls für eine unbestimmte Anzahl von Sondernutzungstatbeständen erfolgt. Darin liege eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Prüfungs- und Entscheidungsprogramms. Die Vergabe aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sei daher nichtig, und könne den Anträgen der Klägerinnen nicht entgegengehalten werden.
Eine Verpflichtung der Stadt Augsburg, die begehrten Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen, war dennoch rechtlich nicht möglich, weil der Behörde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ein Ermessen zusteht, dessen Ausübung das Gericht nicht ersetzen kann.
Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 29.10.2008 Az. 8 B 05.1468 und 8 B 05.1471
Klagen gegen Fluglärm - Erfahrungen aus 32 Berufsjahren
<2012-06-07>
Stuttgart 21, der nächtliche Fluglärm in den Regionen um Frankfurt, Berlin und München, aber auch Autobahnen, Kanäle, Tiefseehäfen, Kraftwerke und Windparks sind Vorhaben, die viele Menschen involvieren und gesellschaftliche Konflikte heraufbeschwören. Mehr»
Bike and rail: Parken am Fußweg zulässig
<2009-02-03>
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Stadt ein vor dem Hauptbahnhof Münster abgestelltes Fahrrad nicht entfernen durfte und damit die oft rigide Praxis des "Abräumens" von abgestellten Fahrrädern aus dem öffentlichen Verkehrsraum gestoppt. Mehr»
Altkleidercontainer
<2009-02-11>
Eine Kommune muß die Aufstellung von Altkleidercontainern privater Unternehmer auf öffentlichem Gelände nicht dulden. Ein Gestaltungskonzept ist empfehlenswert Mehr»
Baumschutzsatzung
<2009-07-01>
Eine Baumschutzsatzung muß die Pflicht zur Ersatzpflanzung an hinreichend bestimmte Kriterien binden. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung bedarf der Bewertung, warum der zu ersetzende Baum abgängig war. Mehr»
Wahl des Gemeindevorstands
<2010-05-02>
Gemeinsame Wahlvorschläge von Fraktionen zur Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes sind wirksam. Mehr»
Platzkonzept für Volksfest
<2010-08-17>
Bei Bewerberüberhang kann die Zulassung weiterer Fahrgeschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt werden. Mehr»
Stand auf Stadt- oder Volksfest
<2010-03-19>
Die Entscheidung über eine Standgenehmigung für traditionelle oder traditionsbildende Stadt- oder Volksfeste darf eine Stadt nicht Privaten übertragen, sondern muß die Leitlinien selbst festlegen. Mehr»
Cross-Border-Leasing:
Wer haftet für den Schaden?
<2008-10-25>
Viele Kommunen haben öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturbetriebe über das Cross-Border-Leasing an ausländische Finanzinvestoren übertragen. Wer haftet für die jetzt drohenden millionenschweren Verluste? Mehr»
Gas für Stadtwerke
<2009-02-12>
Der BGH hat die Laufzeit langfristiger Gaslieferverträge verkürzt und verbessert damit die Verhandlungsposition der Stadtwerke. Mehr»
A380-Werft Planfeststellungsverfahren:
Verstoß gegen "Seveso-Richtlinie" / Ticona
Jeder Bürger kann diesen Verstoß gegen Europarecht durch eine Beschwerde rügen
Von: @RA Matthias Möller-Meinecke <2003-10-05>
Ein benachbarter Chemiebetrieb kann der Planung einer neuen Landebahn im Weg stehen. Bei Verstößen gegen EU-Recht steht dem Bürger die kostenfreie Beschwerde offen. Mehr»
Abwehr von Feinstaub
Haben Bürger einen Anspruch auf einen Aktionsplan gegen Feinstaubbelastung?
<2007-06-27>
Hat der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Straßenverkehrs-Beschränkungen, sondern auch auf einen Aktionsplan zur Abwehr von Feinstaubimmissionen? Mehr»
Aktionspläne gegen Lärm - vielfältige Handlungsmöglichkeiten
Vortrag von Rechtsanwalt Möller-Meinecke zu Möglichkeiten durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie
Von: @Matthias Möller-Meinecke <2008-05-06>
Schädliche Auswirkungen durch alle Lärmquellen sollen mit den bis Juli 2008 aufzustellenden Aktionsplänen verhindert werden. Die Phase der Planaufstellung eröffnet den Kommunen und den engagierten Bürgern eine Verständigung über die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten insbesondere des aktiven Schallschutzes. Mehr»
Umweltverträglichkeitsprüfung
Von: @RA Möller-Meinecke <2014-06-04>
Die Novelle soll mehr Objektivität, Transparenz, Qualität, Begründung und Verständlichkeit der UVP bringen. Zudem wird erstmals Vermeidung, Vorbeugung oder Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen gefordert Mehr»